Allgemeine Geschäftsbedingungen
XINGE TRANSPORT
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Exporte von Tauben und Vögeln, die an einer der untenstehenden Adressen abgegeben oder bei Ihnen zu Hause abgeholt wurden, sei es durch unsere Dienste oder einen externen Kurier.
Wenn Sie unsere Dienste in Anspruch nehmen, akzeptieren Sie als "Absender" im Namen von sich selbst, des Empfängers dieser Sendung und aller Beteiligten, dass die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten.
Absender = die Person, die die Tauben an den Verantwortlichen von Xinge Transport CommV im Abgangsland übergibt. Diese Person fungiert auch als Auftraggeber.
Empfänger = die Person, die die Tauben vom Importagenten in Ihrem Bestimmungsland erhält.
Xinge Transport CommV ist nicht verantwortlich für Tod, Diebstahl oder Verlust vor, während oder nach dem Transport, der Quarantäne und anderen logistischen Bewegungen. Der Absender stimmt ausdrücklich zu, dass keine Versicherung für den Transport von Tauben möglich ist.
Der Absender und der Empfänger im Bestimmungsland sind sich bewusst, dass der Transportpreis pro Taube die Steuern des Bestimmungslandes ausschließt. Es ist die Pflicht des Absenders, die korrekten Werte dem Spediteur mitzuteilen, damit dieser die Werte den zuständigen Behörden im Bestimmungsland und im Abgangsland weiterleiten kann. Ebenso ist es die Pflicht des Absenders, dafür zu sorgen, dass die Importsteuern und Mehrwertsteuer entweder von ihm selbst oder seinem Empfänger im Bestimmungsland bezahlt werden.
Xinge Transport CommV, der Exporteur oder der Importeur der Tauben kann niemals für falsch angegebene Werte verantwortlich gemacht werden.
Der Absender erklärt sich auch ausdrücklich damit einverstanden, dass im Falle eines Problems mit der Sendung, wenn diese Sendung in das Abgangsland oder Land des Transits zurückkehren muss, Kosten, einschließlich der Bewertung der angegebenen Werte, Zollkosten, Frachtkosten und Quarantänekosten, auf ihn zurückgefordert werden können. Der Absender stimmt ebenfalls ausdrücklich zu, dass, falls die Sendung bei Ankunft aus einem von der Regierung festgelegten Grund abgelehnt wird und die Tauben nicht zurückkehren können, er keinen Anspruch gegen Xinge Transport CommV erhebt und keine Entschädigung für eventuelle Verluste und/oder Schäden erhalten kann. Hierbei verweisen wir auf die geltende belgische Gesetzgebung und die Vorschriften für den Import von Tieren in die Europäische Union.
Der Absender und der Empfänger sind verantwortlich für den Export und den Import seiner Tauben. Wenn der Absender nicht der Verkäufer ist, muss er die Beteiligten darüber informieren.
Der Absender kann wählen, ob die Kosten bei Ankunft im Bestimmungsland in Rechnung gestellt werden sollen. Er bleibt jedoch gegenüber XINGE TRANSPORT COMMV für die Zahlung der Transportkosten und eventuell anfallender Importkosten im Bestimmungsland verantwortlich, falls sein Empfänger nicht zahlt. Der Absender bestätigt ausdrücklich, dass er damit einverstanden ist.
Die Tauben müssen mindestens 30 Tage vor der Lieferung gegen PMV (Newcastle-Krankheit) geimpft sein und nicht länger als 180 Tage.
Der Absender erklärt, dass die Tauben reisefähig sind.
Der Absender erklärt stets, dass die oben genannten Angaben wahr und korrekt sind und dass Xinge Transport CommV keinerlei Verantwortung übernehmen kann.